Die Festlegung der Flugrouten durch die Austro Control GmbH erfolgt nicht im UVP-Verfahren. Die Flugrouten, über welche die neu zu errichtende Start- und Landebahn künftig genutzt werden soll, gehören zu den prognostischen Annahmen, die im UVP-Verfahren insb für die Prüfung der Belastung durch Schadstoffe und durch Lärm zugrunde zu legen sind.

