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RdU-LSK 2021/23

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde Hinterwirth, Wolfgang BergerRdU-LSK 2021/23RdU-LSK 2021, 85 Heft 2 v. 1.4.2021

Unter dem in § 17 Abs 2 Z 2 lit b UVP-G genannten Begriff der "Immission" ist jede Form einer Einwirkung zu verstehen, die von einem Vorhaben ausgeht und die die Schutzgüter des § 1 Abs 1 Z 1 UVP-G beeinträchtigen kann. Dieser Begriff umfasst auch die direkte Einwirkung auf den Boden, etwa in Form der Entfernung der Deckschicht und/oder der Versiegelung des Bodens, jedenfalls alle physischen Einwirkungen.

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