Dem Nachbarn steht ein Anspruch auf Versagung des Vorhabens wegen auffallender Abweichungen iSd § 54 NÖ BauO 1996, ohne dass ein Einfluss auf seine Lichtverhältnisse gegeben wäre, nicht zu (VwGH 15. 5. 2012, 2009/05/0088, mwN).
Dem Nachbarn steht ein Anspruch auf Versagung des Vorhabens wegen auffallender Abweichungen iSd § 54 NÖ BauO 1996, ohne dass ein Einfluss auf seine Lichtverhältnisse gegeben wäre, nicht zu (VwGH 15. 5. 2012, 2009/05/0088, mwN).
