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RdU-LSK 2020/75

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/75RdU-LSK 2020, 249 Heft 6 v. 25.11.2020

Das AWG idF BGBl I 2015/163 normiert in § 37 Abs 1 die generelle Genehmigungspflicht für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Abfallbehandlungsanlagen. Abs 2 leg cit nimmt bestimmte Anlagen - zT jedoch nur, wenn sie einer Genehmigungspflicht nach den §§ 74 ff GewO unterliegen - von der Genehmigungspflicht nach dem AWG aus. Abs 3 und Abs 4 leg cit weisen Anlagen dem vereinfachten Verfahren (Abs 3) und dem Anzeigeverfahren (Abs 4) zu, die sonst dem Abs 1 leg cit unterlägen und für die kein Ausnahmetatbestand des Abs 2 leg cit zutrifft.

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