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RdU-LSK 2020/72

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/72RdU-LSK 2020, 248 Heft 6 v. 25.11.2020

Nachbarn haben im Baubewilligungsverfahren gem § 26 Abs 3 Tir BauO kein Mitspracherecht ua hinsichtlich der Frage der Abwasserbeseitigung bzw der Versickerung von Regenwasser (VwGH 5. 11. 2015, Ro 2014/06/0036, mwN) oder der Frage der Ableitung von Oberflächenwässern (vgl zur vergleichbaren Rechtslage gem § 25 Abs 3 der Tir BauO 2001: VwGH 3. 5. 2012, 2012/06/0061).

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