vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2020/63

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/63RdU-LSK 2020, 209 Heft 5 v. 12.10.2020

Nach Ablauf der in § 30 Abs 3 Tir BauO normierten Frist darf das Vorhaben zwar ausgeführt werden, der bloße Fristablauf bewirkt aber nicht, dass ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben zu einem anzeigepflichtigen würde und damit keiner Baubewilligung mehr bedürfte (vgl etwa VwGH 22. 2. 2012, 2011/06/0183).

Ra 2020/06/0095

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!