Dass eine Verletzung der Abstandsvorschriften des § 13 Stmk BauG durch die (bloße) Errichtung des "Fundaments und darauf errichteter Betonplatten" zu verneinen ist, steht mangels Erfüllung der Gebäudedefinition in § 4 Z 29 Stmk BauG im Einklang mit der Rspr des VwGH (vgl VwGH 16. 5. 2013, 2013/06/0007).
Ra 2017/06/0186

