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RdU-LSK 2020/3

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang Berger, Dietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/3RdU-LSK 2020, 67 Heft 2 v. 15.4.2020

Der VwGH geht davon aus, dass die Voraussetzungen zur Anwendbarkeit des Art 1 Abs 5 der RL 85/337 (EuGH 17. 11. 2016, G 348/15) bei der Schaffung des § 46 Abs 20 Z 4 UVP-G nicht vorlagen. Unter Berücksichtigung sowohl des Inhalts des Gesetzgebungsakts als auch des gesamten Gesetzgebungsverfahrens (kurzfristig dem Nationalrat vorgelegter Änderungsantrag, kein Begutachtungsverfahren, keine parlamentarischen Debatten) ist nur der Schluss zulässig, dass eine Rechtsvorschrift wie § 46 Abs 20 Z 4 UVP-G den Anforderungen des Art 1 Abs 5 der RL 85/337 nicht genügt. Die Bestimmung des § 46 Abs 20 Z 4 UVP-G führt daher nicht zum Ausschluss der von ihr erfassten Vorgänge vom Geltungsbereich der RL (vgl VwGH Ro 2014/07/0108).

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