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RdU-LSK 2020/37

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/37RdU-LSK 2020, 120 - 121 Heft 3 v. 12.6.2020

Die Zustimmung zu einer Abstandsnachsicht iSd § 7 Abs 1 lit a Vbg BauG hat zu einem konkreten Projekt zu erfolgen; eine bloß "grundsätzliche Zustimmung" entspräche nicht diesen Voraussetzungen. Nachträgliche Änderungen des Vorhabens sind von der zuvor erteilten Zustimmung nicht erfasst (vgl zur Zustimmung eines Miteigentümers VwGH 5. 12. 2000, 99/06/0162; 14. 9. 1995, 95/06/0013).

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