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RdU-LSK 2020/10

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang Berger, Dietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/10RdU-LSK 2020, 68 - 69 Heft 2 v. 15.4.2020

Nachbarn ist zwar seit der am 24. 2. 2016 in Kraft getretenen Nov BGBl I 2016/4 gem § 3 Abs 7a UVP-G ein Beschwerderecht gegen eine Entscheidung der UVP-Beh gem § 3 Abs 7 UVP-G an das BVwG eingeräumt. Bestand diese Möglichkeit mangels Vorliegens einer solchen Entscheidung der Beh im Zeitpunkt der Erlassung des angef Beschlusses des VwG aber nicht, steht Nachbarn in einem solchen Fall aber die Möglichkeit offen, in einem materienrechtlichen Verfahren - wie im vorliegenden Fall im baurechtlichen Verfahren - den Einwand der UVP-Pflicht sowie der sich daraus allenfalls ergebenden Unzuständigkeit der Beh zu erheben und somit im Genehmigungsverfahren die Frage des Bestehens einer Pflicht zur Durchführung einer UVP einer Prüfung zu unterziehen (vgl etwa VwGH 23. 2. 2017, 2014/07/0034, 0044 mwN).

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