vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2020/15

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang Berger, Dietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/15RdU-LSK 2020, 70 Heft 2 v. 15.4.2020

Parteien gem § 24f Abs 8 iVm § 19 Abs 1 Z 1 UVP-G können als subjektiv-öffentliche Rechte nur eine Gefährdung ihrer Gesundheit oder Belästigung bzw eine Gefährdung ihrer dinglichen Rechte geltend machen. Die Frage der Vollständigkeit von Unterlagen - fallbezogen der UVE hinsichtlich der Nachsorgemaßnahmen gem § 6 UVP-G - können Parteien nur insoweit erfolgreich rügen, als ihnen durch die Unvollständigkeit die Geltendmachung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte unmöglich gemacht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!