Der Begriff des "Kellers" umfasst keine spezifische Verwendung, sondern es ist ausschließlich auf die Lage der Räume (zumindest teilweise) unterhalb des Erdbodens abzustellen (vgl VwGH 26. 3. 2019, Ra 2018/05/0217).
Ra 2019/05/0280
Schlagwörter:
Der Begriff des "Kellers" umfasst keine spezifische Verwendung, sondern es ist ausschließlich auf die Lage der Räume (zumindest teilweise) unterhalb des Erdbodens abzustellen (vgl VwGH 26. 3. 2019, Ra 2018/05/0217).
Ra 2019/05/0280
Schlagwörter:
