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RdU-LSK 2020/20

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang Berger, Dietlinde HinterwirthRdU-LSK 2020/20RdU-LSK 2020, 71 Heft 2 v. 15.4.2020

Dem UVP-G ist nicht zu entnehmen, dass die Verpflichtung zur Einhaltung von Nebenbestimmungen im Zeitraum zwischen der Umsetzung des Konsenses und dem Abschluss eines allfällige geringfügige Abweichungen nachträglich genehmigenden Abnahmebescheids (nach § 20 Abs 4 UVP-G) nicht bestünde; auch in diesem Zeitraum stellt eine Nichteinhaltung einer Nebenbestimmung die Verwirklichung des Verwaltungsstraftatbestands nach § 45 Abs 2 lit b UVP-G dar.

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