Für die Beurteilung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Auflagen eines im Rahmen des konzentrierten Verfahrens ergangenen abfallrechtlichen Genehmigungsbescheids ist die Frage zu klären, auf welche Rechtsgrundlagen die betreffenden Auflagen gestützt wurden und welchen Interessen diese dienen (vgl VwGH 25. 6. 2019, Ra 2017/05/0095 mwN).

