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RdU-LSK 2019/48

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/48RdU-LSK 2019, 254 - 255 Heft 6 v. 3.12.2019

Nach der Rspr des EuGH können Dokumente zu einem Vertragsverletzungsverfahren während des Vorverfahrens von der allgemeinen Vertraulichkeitsvermutung erfasst werden und kann "vermutet werden, dass die Verbreitung der Dokumente zu einem Vertragsverletzungsverfahren während des zugehörigen Vorverfahrens den Charakter dieses Verfahrens verändern und dessen Ablauf beeinträchtigen könnte und dass somit durch diese Verbreitung der Schutz des Zwecks der Untersuchungstätigkeiten iSv Art 4 Abs 2 GedStr 3 der VO 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des EP, des Rates und der Kommission (Transparenz-VO) grundsätzlich beeinträchtigt würde". Diese allgemeine Vermutung schließt nicht die Möglichkeit aus darzulegen, dass die Vermutung für ein bestimmtes Dokument, um dessen Verbreitung ersucht wird, nicht gilt oder dass gem Art 4 Abs 2 letzter HS der Transparenz-VO ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung des betreffenden Dokuments besteht.

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