vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2019/25

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/25RdU-LSK 2019, 121 Heft 3 v. 17.6.2019

Die Auslegung eines konkreten Bescheids betrifft grundsätzlich nur den Einzelfall, und es stellt diese nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG dar, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Auslegungsergebnis erzielt wurde (vgl VwGH 23. 5. 2017, Ra 2017/05/0086, und 26. 1. 2017, Ra 2016/07/0110).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!