Der VwGH hat zur Frage einer allfälligen Beeinträchtigung des örtlichen Stadtbilds bereits ausgesprochen, dass das Stadtbild (Ortsbild) anhand des konsentierten Bestands zu beurteilen ist (vgl VwGH 21. 7. 2005, 2005/05/0119).
Der VwGH hat zur Frage einer allfälligen Beeinträchtigung des örtlichen Stadtbilds bereits ausgesprochen, dass das Stadtbild (Ortsbild) anhand des konsentierten Bestands zu beurteilen ist (vgl VwGH 21. 7. 2005, 2005/05/0119).
