Was unter einem Vorhaben iSd UVP-G zu verstehen ist, ergibt sich aus § 2 Abs 2 UVP-G. § 2 Abs 5 UVP-G ist hingegen diesbezüglich nicht maßgebend, da diese Bestimmung nur den Begriff der Kapazität regelt und schon ihrem Wortlaut nach die "Anlage" nur "in diesem Zusammenhang" definiert.

