vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RdU-LSK 2019/13

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2019/13RdU-LSK 2019, 78 Heft 2 v. 11.4.2019

Der Umweltanwalt verfügt (grundsätzlich) über keine subjektiven Rechte, sondern übt Kompetenzen aus (vgl VwGH 25. 4. 2013, 2012/10/0096; 15. 3. 2011, 2010/05/0205).

§ 3 Abs 7 UVP-G räumt ausdrücklich lediglich der Standortgemeinde, nicht aber einem Umweltanwalt die Kompetenz zur Erhebung einer Rev an den VwGH ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!