Mit Erk v 6. 10. 2025, G 216/2024-12, hat der VfGH den "Bahnzwang" für bestimmte Abfalltransporte als verfassungskonform bestätigt. Mehrere Unternehmen der Abfallwirtschaft hatten die Regelung angefochten, wonach Abfalltransporte über 10t ab bestimmten Distanzen (derzeit über 200 km, ab 2026 über 100 km) per Bahn oder mit anderen "gleichwertigen" Verkehrsmitteln durchzuführen sind.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

