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Die Rolle der Aarhus-Konvention für das Verfahren KlimaSeniorinnen vor dem EGMR

BeitragAufsatzViktoria Ritter, Marlene SchafferRdU 2025/7RdU 2025, 4 - 9 Heft 1 v. 19.2.2025

Am 9. 4. 2024 entschied der EGMR über seine ersten drei "Klimafälle". Zwei davon wies er aus Zulässigkeitsgründen zurück, dafür urteilte er umso ausführlicher im dritten Fall, in dem er dem Verein KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz Recht gab. Der EGMR stellte nicht nur klar, dass die EMRK ein Recht auf Klimaschutz und Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels beinhaltet, sondern stellte auch eine weitreichende Klagebefugnis für Vereinigungen fest. Diese begründet der EGMR mit Verweis darauf, dass der Klimawandel ein globales Problem sei und alle betreffe. Er zieht auch prominent die AarhK heran, die Rechte der Öffentlichkeit zur Information, Beteiligung und Rechtsschutz in Bezug auf umweltrelevante Entscheidungen enthält. Im Beitrag wird erläutert, wie sich die AarhK auf das Urteil ausgewirkt hat und wieso die Einbindung von Umweltschutzorganisationen wichtig für effektiven Klimaschutz ist.

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