Das Jagdrecht in Österreich ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Damit einher geht eine gefestigte grundrechtlich geschützte Rechtsposition. Die Unverletzlichkeit des Eigentums schützt das Jagdrecht des Grundeigentümers vor unverhältnismäßigen Beschränkungen. Durch das öffentliche Interesse an einer systematischen Jagdbewirtschaftung in großflächigen Planungsräumen hat der Grundeigentümer aber gleichzeitig jagdliche Verpflichtungen zu dulden, eine völlige Jagdfreistellung ist dem Grundeigentümer verwehrt. In jüngerer Zeit tritt zu diesem Spannungsverhältnis aufgrund der zunehmenden Effektuierung unionsrechtlicher Umwelt- und Verfahrensbestimmungen eine neue dynamische Entwicklung hinzu.

