Mit der Frage, ob ein Unfallfahrzeug, das einen sog wirtschaftlichen Totalschaden darstellt, bereits als Abfall einzustufen sei, weil dessen bestimmungsgemäße Verwendung aufgrund der Unwirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben wäre, hatte sich der VwGH auseinanderzusetzen (Ra 2023/07/0174).
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

