Mit LGBl-W 2024/45 wurde die jüngste Nov des WElWG 2005 beschlossen, die Teil der "Sonnenstrom-Offensive" der Stadt Wien ist und Neuigkeiten für PV-Anlagen bringt: Während es seit Jahren verfahrensrechtliche Vereinfachungen für horizontale PV-Anlagen gab, entfällt mit der aktuellen WElWG-Nov nun noch die Anzeigepflicht für PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von max 15 kW, die als Fassadenanlagen vertikal montiert sind.

