Die EK hat Ende letzten Jahres noch die Vorschriften für die Verbringung von Elektro- und Elektronikschrott im Rahmen des EU-Verbringungsregimes an die Vorgaben des Basler Übk angepasst. Dort wurden nämlich neue Einträge in die Anhänge zur Klassifizierung von Elektroschrott aufgenommen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

