Gesetzwidrigkeit des Bebauungsplanzonierungsplans des 4.0 FlWP Landeshauptstadt Graz, soweit damit für das verfahrensgegenständliche Grundstück die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird.
Gesetzwidrigkeit des Bebauungsplanzonierungsplans des 4.0 FlWP Landeshauptstadt Graz, soweit damit für das verfahrensgegenständliche Grundstück die Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung vorgesehen wird.
