Eine den Ländern jeweils vorgegebene landesspezifische Gesamtreduktionsmaßgabe, die ein CO 2 -Restbudget wenigstens grob erkennen ließe, ist derzeit weder dem Grundgesetz (GG) noch dem einfachen Bundesrecht zu entnehmen.
Eine den Ländern jeweils vorgegebene landesspezifische Gesamtreduktionsmaßgabe, die ein CO 2 -Restbudget wenigstens grob erkennen ließe, ist derzeit weder dem Grundgesetz (GG) noch dem einfachen Bundesrecht zu entnehmen.
