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Parallelverschiebungstheorie zur Entschädigungsberechnung bei zwangsweiser Einräumung eines Leitungsrechts

RechtsprechungJudikaturDaniel Ennöckl, Ferdinand KerschnerRdU 2022/86RdU 2022, 172 - 176 Heft 4 v. 29.7.2022

Gem § 6 EisbEG ist im Fall teilweiser Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrags auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil desselben eine Dienstbarkeit begründet wird.

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