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Tirol

Aktuelles UmweltrechtLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2020/66RdU 2020, 114 - 115 Heft 3 v. 12.6.2020

Mit LGBl-T 2020/48, ausgegeben am 8. 4. 2020, wurde die V über Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien geändert. Das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes ist nunmehr nur vier Werktage im Vorhinein zu melden und nicht wie bisher .

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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