Mit LGBl-V 2020/20, ausgegeben am 7. 4. 2020, wurde die LuftreinhalteV geändert. Die Begriffsbestimmungen für mittelgroße Heizungsanlagen wurden novelliert, wie auch die damit verbundene Registrierungspflicht.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.