Mit LGBl-St 2020/19, ausgegeben am 3. 3. 2020, wurde die Zuckerrübensaatgut-AnwendungsV 2019 geändert. Die Nov umfasste hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Festlegung der Gemeinden und Katastralgemeinden, in denen die Aussaat von insektizidgebeiztem Zuckerrübensaatgut zulässig ist.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.