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Mängelbehebung bei Antrag auf Bewilligung eines Pumpversuchs

RdU-LeitsätzeWasserrechtBearb. v. Ferdinand KerschnerRdU-LSK 2008/39RdU-LSK 2008, 130 Heft 4 v. 15.8.2008

§ 56 WRG 1959; § 13 Abs 3 AVG

Gem. § 56 Abs 2 WRG sind auf einen Pumpversuch die Bestimmungen über Zwangsrechte. Ist der Umstand, dass keine Übereinkommen zwischen den Beteiligten vorgelegt wurde, als Mangel eines Antrags auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für einen Pumpversuch zu beurteilen?

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