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Positive Verpflichtungen des Staates bei Naturkatastrophen

RechtsprechungMenschenrechteBearb. v. Ferdinand KerschnerRdU 2008/88RdU 2008, 131 - 136 Heft 4 v. 15.8.2008

Zusammenfassung: Der EGMR bejaht in der vorliegenden Entscheidung die Schutzpflicht des Staates bei Naturkatastrophen. Diese Schutzpflicht, welche durch Art 2 EMRK begründet wird, schließt sowohl substanzielle, als auch prozessuale Aspekte ein. Insbesondere trifft den Staat die Verpflichtung die Öffentlichkeit über lebensbedrohende Notfälle zu informieren und im Falle einer Tötung eines Menschen eine effiziente Untersuchung vorzunehmen.

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