Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob gewerbliche Eigenerzeugungsanlagen, Eigenerzeugungsanlagen mit Überschussabgabe, doppelfunktionale Anlagen und Fernheizkraftwerke einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung oder aber einer Anlagenbewilligung iSd Elektrizitätswirtschaftsrechts bedürfen.
Rechtsgrundlagen: Art 12 Abs 1 Z 5 B-VG; Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG; § 74 Abs 5 ElWOG