Zusammenfassung: Die Autoren weisen darauf hin, dass sowohl die IPPC-Richtlinie, die GFA-Richtlinie wie auch die GewO und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen Rahmenbedingungen für die technische Angleichung alter Kesselanlagen normieren und erläutern, in welcher Beziehung die jeweiligen Rechtsgrundlagen zueinander stehen. Darauf aufbauend prüfen sie die Möglichkeit der Verschiebung des IPPC-Anpassungsstichtags 31.10.2007 und qualifizieren die Übernahme einer Stillegungspflicht mit beschränkter Restbetriebsdauer unter bestimmten Voraussetzungen als gleichrangige Adaptierungsmaßnahme.