§ 13 Abs 8 AVG; § 74 Abs 2 GewO 1994
Der VwGH prüft die Zulässigkeit von Antragsabänderungen während eines anhängigen Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens und beschreibt die Rechtsfolgen im Fall von Abweichungen vom lärmtechnischen Gutachten im medizinischen Gutachten.