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Pflichtwidrige Nichtausweisung von Vogelschutzgebieten

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2006/15RdU-LSK 2006, 75 Heft 2 v. 1.5.2006

RL 79/409/EWG ; RL 92/43/EWG ; Art 4 VSch-RL; RL 85/37

Die Republik Österreich hat durch unterlassene Deklarierung der Gebiete Soren und Gleggen-Köblern als Vogelschutzgebiete die vorgaben der Art 4 Abs 1 und 2 der VSch-RL verletzt. Das Straßenbauprojekt im konkreten Fall fällt aber nicht in den zeitlichen Geltungsbereich der FFH-RL, sodass die Nichtdurchführung der Naturverträglichkeitsprüfung keine Rechtswidrigkeit begründet.

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