§ 74 GewO 1994; § 353 GewO 1994; § 8 AVG; § 77 Abs 1 GewO 1994; § 88 Abs 1 GewO 1994
Der VwGH nimmt zur Qualifikation verschiedener Anlagen als einheitliche gewerbliche Betriebsanlage und zur Beurteilung des Gefährdungsgrads von Lärmemissionen Stellung. Dabei führt er aus, dass die Flächenwidmung keinen Einfluss auf die potentielle Gesundheitsgefährdung von Lärmemissionen hat.