§ 9 Abs 2 WRG 1959; § 138 WRG 1959; § 38 AVG
Wird das Vorliegen eines Privatrechtstitels im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren bestritten, muss dies von der Behörde als Vorfrage überprüft werden.
VwGH 23.05.2002, 2002/07/0037
§ 9 Abs 2 WRG 1959; § 138 WRG 1959; § 38 AVG
Wird das Vorliegen eines Privatrechtstitels im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren bestritten, muss dies von der Behörde als Vorfrage überprüft werden.
VwGH 23.05.2002, 2002/07/0037