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Entscheidung - VwGH 15.11.2001, 2001/07/0067

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2002/31RdU-LSK 2002, 140 Heft 4 v. 1.12.2002

§ 2 Abs 3 AWG 1990; § 2 Abs 3a AWG 1990; § 4 Abs 3 AWG 1990

Der VwGH nimmt zur Beurteilung der Beendigung der Abfalleigenschaft nach § 2 Abs 3 AWG 1990 Stellung und erläutert, dass auch des BMLFUW als " sachlich in Betracht kommende Oberbehörde" zur Aufhebung oder Abänderung von Feststellungsbescheiden legitimiert ist.

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