§ 2 Abs 3 AWG 1990; § 2 Abs 3a AWG 1990; § 4 Abs 3 AWG 1990
Der VwGH nimmt zur Beurteilung der Beendigung der Abfalleigenschaft nach § 2 Abs 3 AWG 1990 Stellung und erläutert, dass auch des BMLFUW als " sachlich in Betracht kommende Oberbehörde" zur Aufhebung oder Abänderung von Feststellungsbescheiden legitimiert ist.