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Entscheidung - VwGH 27.06.2002, 99/07/0023

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2002/32RdU-LSK 2002, 140 Heft 4 v. 1.12.2002

§ 18 Abs 2 AWG

Erst das kumulative Vorliegen der " freiwilligen Duldung" der Ablagerung und der Unterlassung zumutbarer Abwehrmaßnahmen begründen die subsidiäre Haftung des Grundstückseigentümers. " Freiwillige Duldung" ist als schlüssiges Einverständnis zur Ablagerung auszulegen.

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