Art 59 EGV (Art 49 EGV nF); § 4 Abs 2 Vbg LSchG; § 34 Abs 1 lit f Vbg LSchG
Eine Sanktionierung nach §34 Abs 1 lit f Vlbg LSchG wegen Missachtung einer naturschutzbehördlichen Anordnung entfaltet keine Rechtsgültigkeit; auch rechtskräftige Bescheide verlieren aufgrund des Widerspruchs zur Dienstleistungsfreiheit ihre Rechtswirksamkeit.