§ 364 Abs 2 ABGB
In der Entscheidung wird eine Beschwerde eines Nachbarn behandelt, der das Klavierspielen der Nachbarin als Belästigung empfindet. Der OGH legt in diesem Zusammenhang dar, dass sich die Beurteilung der Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit der Immission nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsnutzers einer Wohnung richtet.