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Entscheidung - VwGH 09.03.2000, 99/07/0189

Natur- und UmweltschutzRdU 2000/30RdU 2000, 109 Heft 3 v. 1.9.2000

§ 21 Abs 3 WRG

Die Beantragung der Aufhebung der Befristung eines Wasserrechts oder auf Verlängerung einer Befristung ist als Antrag auf Wiederverleihung iSd § 21 Abs 3 WRG zu qualifizieren.

VwGH 09.03.2000, 99/07/0189

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