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Entscheidung - VfGH 28.09.1999, B 1821/97; VfGH 28.09.1999, B 1367/97

Natur- und UmweltschutzRdU 2000/20RdU 2000, 73 Heft 2 v. 1.4.2000

§ 21 Krnt BauO; § 6 Abs 8 Wr BauO

Die gebotene extensive Auslegung des § 6 Abs 8 Wr BauO erfordert, das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Wohnqualität durch eine Betriebsanlage auch dann zu bejahen, wenn diese erst im Zuge einer zeitlich nachfolgenden Errichtung von Wohngebäuden verwirklicht wird.

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