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Entscheidung - VfGH 15.10.1999, K II-1/98

Natur- und UmweltschutzBernhard Raschauer (Rezensent)RdU 2000/19RdU 2000, 73 Heft 2 v. 1.4.2000

Zusammenfassung: Aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 2 nö AWG ist die Landeskompetenz Niederösterreichs zur Normierung abfallwirtschaftlicher Bestimmungen zu bejahen.

Rechtsgrundlagen: Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG; § 2 NÖ AWG

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