Art 7 B-VG; §§ 4ff StarkstromwegeG
Der VfGH nimmt zur den Nachbarrechten in Verfahren zur Genehmigung von Starkstromleitungen Stellung und erläutert, dass die Ausschließung dinglich Berechtigter mit dem telos einer Vorprüfung in Einklang steht, da die mögliche Einleitung eines Verordnungs-Prüfungsverfahrens weiter besteht.