Ansprüche des Pflegebedürftigen auf Sachleistungen aus der österr KV aufgrund einer Selbstversicherung gem § 16 Abs 1 ASVG sind bei der kollisionsrechtlichen Prüfung der Frage, ob eine Zuständigkeit Österreichs für die Gewährung von Pflegegeld bei Rentenbezug eines Pflegebedürftigen nur aus einem anderen Mitgliedstaat und bei Wohnsitz in Österreich besteht, unberücksichtigt zu lassen, wenn er unter Zugrundelegung einer Wohnsitzfiktion im rentenzahlenden Mitgliedstaat (Art 24 Abs 1 Satz 1 VO [EG] 883/2004) in die KV dieses Staats einbezogen wäre.

