Der selbstverfasste "Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen rechtlichen und finanziellen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche in Österreich, insbesondere im Hinblick auf deren fehlende Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie ihre rechtliche Behandlung" der ASt ist mangels Einbringung durch einen Rechtsanwalt zurückzuweisen.

