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Unzulässige Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten aus Rettungseinsatz zur Erstellung von Spendenbriefen

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia GabauerRdM-LS 2025/95RdM-LS 2025, 197 Heft 5 v. 17.10.2025

Die Information, dass eine Person im Zuge eines Rettungseinsatzes betreut worden ist, ist als Gesundheitsdatum iSd Art 4 Z 15 DSGVO zu qualifizieren. Die Weiterverarbeitung dieser Information zur Erstellung eines Spendenbriefes [hier: Ersuchen um Spende für die Ausbildung von Rettungssanitätern] ohne Einwilligung der betroffenen Person stellt eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dar.

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