Die Information, dass eine Person im Zuge eines Rettungseinsatzes betreut worden ist, ist als Gesundheitsdatum iSd Art 4 Z 15 DSGVO zu qualifizieren. Die Weiterverarbeitung dieser Information zur Erstellung eines Spendenbriefes [hier: Ersuchen um Spende für die Ausbildung von Rettungssanitätern] ohne Einwilligung der betroffenen Person stellt eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dar.

